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Gericht bestätigt: FARN darf wissenschaftliche Arbeit zu Wildnispädagogik und rechten Ideologien weiterhin veröffentlichen

Berlin, 4. November 2025 – Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stralsund, die Klage gegen die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit auf der FARN-Website vollumfänglich abzuweisen. Das Urteil stärkt die Wissenschaftsfreiheit und setzt ein wichtiges Zeichen gegen Versuche, kritische Forschung einzuschränken.

Im Downloadbereich ihrer Internetseite stellt FARN seit Jahren wissenschaftliche Abschlussarbeiten zur Verfügung, die sich mit Fragen der Umweltbildung, Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung befassen. Eine dieser Arbeiten untersucht die Anschlussfähigkeit der Wildnispädagogik an extrem rechte Ideologien und regressive Weltbilder.

Eine Person aus dem sogenannten Querdenken-Milieu sah sich durch die Nennung in dieser Masterarbeit betroffen und versuchte, durch eine Klage gegen FARN beziehungsweise die NaturFreunde Deutschlands ein generelles Verbot der Online-Veröffentlichung der Arbeit zu erwirken. Das Landgericht Stralsund wies diese Klage nun vollständig ab.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal: Wissenschaftliche Arbeit darf nicht durch Druck aus antidemokratischen Milieus eingeschränkt werden“, erklärt Fachstellenleiter Lukas Nicolaisen. „Wer versucht, wissenschaftliche Analysen zu verhindern, greift die Freiheit von Forschung und Bildung an.“

FARN wird auch künftig wissenschaftliche Erkenntnisse zugänglich machen und sich für eine kritische, demokratische Umweltbildung einsetzen.

FARN wurde im Oktober 2017 von den NaturFreunden Deutschlands und der Naturfreundejugend Deutschlands gegründet.

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