Bei der Beschreibung von menschenverachtenden Gruppierungen, Parteien oder Einzelpersonen werden in der Öffentlichkeit verschiedene Begriffe benutzt, die meistens das gleiche beschreiben. Es sind Begriffe wie Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus und extreme Rechte oder auch Neonazismus, Faschismus und Rechtspopulismus.
Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive werden die Begriffe klar unterschieden und können damit einer genaueren Einordnung dienen. Das beschreibt beispielsweise Samuel Salzborn hervorragend in seinem Artikel „Rechtsextremismus? Rechtsradikalismus? Extreme Rechte? Rechtspopulismus? Neonazismus? Neofaschismus? Begriffsverständnisse in der Diskussion“ (ab S. 5) für einen Extremismus-Sammelband.
Allgemein lässt sich aber sagen. dass sich Rechtsextremismus als Ober- und Sammelbegriff durchgesetzt hat. Und er beschreibt Ideologien, Einstellungen und Verhaltensweisen, die von der Ungleichwertigkeit von Menschen ausgehen: Rechtsextreme erkennen die allgemeinen Menschenrechte nicht an, gehen von einem sozialdarwinistisch begründeten „Recht des Stärkeren“ aus und sehnen sich nach autoritären Strukturen.
Die liberale, plurale und damit auch multikulturelle Demokratie wird abgelehnt und es soll ein völkischer, nationalistischer Staat entstehen. Dieser kann aussehen wie im Nationalsozialismus oder auch eine ähnliche rassistische und antisemitische Ausrichtung haben. Außerdem ist Gewaltbereitschaft zur Erreichung der Ziele der Kern eines rechtsextremen Weltbildes.
Obwohl die Verwendung des Begriffs Extremismus aus verschiedenen Gründen problematisch ist, wird die Bezeichnung Rechtsextremismus oft der Einfachheit halber benutzt, um rechte Ideologien und Menschenfeind*innen zu beschreiben.