
Die ehemalige AfD-Politikerin Frauke Petry plädierte 2016 dafür, den Begriff „völkisch“ wieder positiv zu besetzen, da es sich lediglich um eine Ableitung des Wortes „Volk“ handele. Und in der Bundesrepublik geht ja schließlich gemäß Artikel 20 des Grundgesetzes „alle Staatsgewalt vom Volke“ aus. Daher könne „völkisch“ doch auch positiv gemeint sein.
Ist das so?
„Völkisch“ beschreibt in seiner ursprünglichen Bedeutung keinesfalls das im Grundgesetz beschriebene Staatsvolk, sondern eine rassisch definierte Gruppe mit klaren Abgrenzungen zu anderen Menschengruppen. Populär wurde die Bezeichnung im Zuge der Formierung „völkischer Bewegungen“ im deutschen Kaiserreich. Diese Bewegungen waren heterogen aufgestellt, mal christlichen, mal germanischen Glaubens. Doch in einem ähnelten sie sich: Sie verfolgten das Ziel, eine rassistische ethnisch-homogene deutsche Volksgemeinschaft herzustellen.
Die völkischen Vordenker wie Jörg Lanz von Liebenfels oder Theodor Fritsch zeichneten sich dabei durch einen stark ausgeprägten Antisemitismus aus und bestritten die Zugehörigkeit von Jüdinnen und Juden zum „deutschen Volk“. Es müsse vielmehr eine in der Heimat verwurzelte Blutsgemeinschaft bestehen, bei der es dementsprechend auch um eine nachweisbare „arische“ Abstammungslinie ging.
Obwohl die völkische Bewegung der NSDAP zunächst skeptisch gegenüberstand, beanspruchten die Nationalsozialisten für sich, Vorreiter der Völkischen zu sein und integrierten nach 1933 einige Verbände in das Regime.
Nach der NS-Zeit beziehen sich Gruppierungen wie die „Artgemeinschaft“ oder autarke Siedlungsbestrebungen im Sinne der „Artamanen“ dezidiert auf völkische Wurzeln. Ihnen geht es um die Erhaltung der eigenen „völkisch-deutschen Art“. Der Bezug auf „völkisch“ ist also immer rassistisch und rechtsextrem und kann mit Blick auf den historischen Kontext und das heutige Verständnis nicht positiv besetzt werden.